Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Insolvenzverwalter schützt Sie bei
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Fehl- oder Doppelüberweisungen
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Fehlern in der Abrechnung der Insolvenzquote oder des Insolvenzgeldes
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Fehlern aus einer Organisations-, Kalkulations- oder Investitionstätigkeit
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Nicht ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder anderer öffentlichen Abgaben
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Rechtliches:
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Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?
Die Aufgaben eines Insolvenzverwalters sind vielfältig. Seine Hauptaufgabe ist, die Insolvenzmasse zu Ermitteln und diese unter den Gläubigern aufzuteilen. Dazu fertigt er ein Verzeichnis an, in dem alle Gläubiger des Schuldners gelistet sind. Der Insolvenzverwalter übt zudem nach Verfahrenseröffnung die Rechte und Pflichten des insolventen Schuldners aus. Dazu darf er auch Verträge abschließen.
Je nach Einschätzung des Verwalters über die Lage des Schuldnerunternehmens, gehört die Erstellung eines Insolvenzplans ebenfalls zu seinen Aufgabengebieten.
Warum benötigt der Insolvenzverwalter grundsätzlich Versicherungsschutz?
Eine Haftung des Insolvenzverwalters kann unter Anderem für Pflichtverletzungen und nicht erfüllte Massenverbindlichkeiten bestehen.
Haftung des Insolvenzverwalters nach § 60 InsO:
(1) Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.
(2) Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit einsetzen muss und diese Angestellten nicht offensichtlich ungeeignet sind, hat der Verwalter ein Verschulden dieser Personen nicht gemäß § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu vertreten, sondern ist nur für deren Überwachung und für Entscheidungen von besonderer Bedeutung verantwortlich.
Wann empfiehlt sich der Abschluss einer Einzelversicherung bzw. Objektdeckung?
Insbesondere für größere Insolvenzverfahren empfiehlt sich der Abschluss von objektbezogenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Diese werden durch den Gläubigerausschuss genehmigt und die Versicherungsprämie geht zu Lasten der Masse.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer objektbezogenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein?
Zur Bildung der Versicherungssumme gibt es keine festgeschriebenen Regelungen oder Richtwerte. Die Ermittlung der Versicherungssumme richtet sich vielmehr nach dem Ermessen des Insolvenzverwalters unter Betrachtung der jeweiligen Branche, Höhe des Umsatzes, und der Anzahl der Mitarbeiter des jeweiligen Schuldnerunternehmens.

Jens Hebecker
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